Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 728/10

Datum:
17.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 728/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0917.1L728.10.00
 
Schlagworte:
Eignungsfeststellungsverfahren, Stellenbesetzung stellvertretender Schulleiter
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Stelle der stellvertretenden Schulleiterin/des stellvertretenden Schulleiters am K. -L. -Gymnasium in I. am T. nicht zu besetzen und der ausgewählten Mitbewerberin eine Ernennungsurkunde nicht auszuhändigen, bis über den Antrag des Antragstellers auf Vergabe der Stelle an ihn neu unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank