Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17 K 4068/08

Datum:
27.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 4068/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0727.17K4068.08.00
 
Schlagworte:
Zinsen, Rückforderung
Normen:
VO(EG) Nr 796/2004 Art 73 Abs 3
Leitsätze:

Die in VO(EG) Nr. 796/2004 Art. 73 Abs. 3 getroffene Regelung ist hinsichtlich des Zahlungszeitraumes, für den Zinsen verlangt werden können, abschließend.

 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 03. Juli 2008 wird insoweit aufgehoben, als mit ihm ein Betrag von mehr als 51,76 EUR festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank