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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 K 2291/09

Datum:
09.02.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 2291/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0209.14K2291.09.00
 
Schlagworte:
Parkerleichterung; Behinderung; aG; aG light; Ausnahme; Versorgungsamt; Versorgungsverwaltung; Bindung; Stellungnahme
Normen:
StVO § 46 Abs 1 Nr 11
Leitsätze:

Bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung der Straßenverkehrsbehörde über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO ist auch das Gericht an die tatsächlichen Feststellungen der Versorgungsverwaltung gebunden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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