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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 L 34/10

Datum:
16.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 34/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:1216.13L34.10.00
 
Schlagworte:
Anlagebegriff; Erneuerung; Verbesserung; Ausbaumotiv; Vergaberechtswidrigkeit; Ermessen; Aufwand; Verkehrssicherung; Verkehrsregelung; Lichtsignalanlagen
Normen:
KAG NRW § 8
Leitsätze:

1. Die Vergabe eines Auftrages an den Nichtmindestbietenden führt nicht ohne Weiteres zu der Feststellung, dass über das erforderliche Maß hinaus ein Aufwand verursacht und in Rechnung gestellt worden ist.

2. Die notwendige konstenintensive Entsorgung eines PAK-haltigen Straßenabraums rechnet grundsätzlich zum beitragsfähigen Aufwand einer Straßenbaumaßnahme.

 
Tenor:

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der in dem Verfahren 13 K 3209/09 erhobenen Klage wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 293,61 EUR festgesetzt.

 
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