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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 4609/08

Datum:
29.04.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4609/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0429.13K4609.08.00
 
Schlagworte:
Vollstreckung von Kommunalabgaben
 
Tenor:

Das Klageverfahren wird eingestellt, soweit es erledigt ist.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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