Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 3635/09

Datum:
05.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 3635/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0805.13K3635.09.00
 
Schlagworte:
Straßenreinigungsgebühren; Frontmetermaßstab; Grundstücksseite; angrenzend; zugewandt; gedachte Verlängerung der Erschließungsbeiträge; Nachveranlagung; Kalkulation
Normen:
GG Art 3 Abs 1; StrReinG NRW § 3; KAG NRW § 6 Abs 2; Satzungsrecht
Leitsätze:

Der Frontmetermaßstab einschließlich das Projektionsverfahren zur Ermittlung fiktiver Frontmeter ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ein zulässiger, das Gleichbehandlungsgebot nicht verletzender grundstücksbezogener Wahrscheinlichkeitsmaßstab.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank