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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 310/10

Datum:
28.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 310/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0628.12L310.10.00
 
Schlagworte:
Dienstliche Beurteilung, Auswahlentscheidung, Voreingenommenheit, Beförderung, Stellenbesetzung
Normen:
VwGO § 123
Leitsätze:

Der Verfahrensfehler der Voreingenommenheit des Beurteilers liegt nahe, wenn ein erheblicher Widerspruch zwischen dem Leistungs- und Eignungsurteil in der dienstlichen Beurteilung und einer Äußerung des Beurteilers außerhalb der dienstlichen Beurteilung besteht.

 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 10 vom 15. Mai 2009 ausgeschriebene Stelle Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 mit Amtszulage) - Fahrdienstleiter/in bei der JVA F. - dem Beigeladenen zu übertragen bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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