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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 5733/08

Datum:
28.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 5733/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0928.12K5733.08.00
 
Schlagworte:
Erschwerniszulage, Feuerwehrbeamter; Bereitschaftsdienst; Arbeitszeit; Volldienst; Wechselschichtzulage
Normen:
EZuLV § 20; GG Art 3 Abs 1
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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