Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 2856/07

Datum:
19.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 2856/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:1019.12K2856.07.00
 
Schlagworte:
Einmalige Unfallentschädigung; Angriff; Hochspannungsüberschlag; Personalcomputer
Normen:
BeamtVG § 37 Abs 2 Nr 1; BeamtVG § 37 Abs 1
Leitsätze:

Der Hochspannungsüberschlag am Bildschirm eines Personalcomputers beruht auf einem technischen Defekt und ist keine - für ein erhöhtes Unfallruhegehalt und einmalige Unfallentschädigung erforderliche - zielgerichtete Verletzungshandlung eines Menschen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank