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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 312/10

Datum:
22.04.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 312/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0422.10L312.10.00
 
Schlagworte:
Bestimmtheit, Lärm, Musikschule, Fahrzeugverkehr
Normen:
VwVfG NRW § 37 Abs 1; TA-Lärm
Leitsätze:

Erfolgreicher Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Wohnraum in Musikschule.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller 10 K 789/10 gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 29. Januar 2010 zum Ausbau des Dachgeschosses und Nutzungsänderung von Wohnraum in eine Musikschule auf dem Grundstück G1 in I. wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

 
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