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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 K 2501/07

Datum:
10.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2501/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0310.10K2501.07.00
 
Schlagworte:
Baugenehmigung, Bestimmtheit, Lärmimmissionen, Lärmgutachten
Normen:
VwVfG NRW § 37 Abs 1
Leitsätze:

Erfolgreiche Nachbaranfechtungsklage gegen Lebensmitteldiscounter

 
Tenor:

Die der Beigeladenen unter dem 09. August 2007 erteilte Baugenehmigung der Beklagten für den Neubau eines Nahversorgungsmarktes mit Bäckereifachgeschäft und einer Stellplatzanlage für 80 Pkw auf dem Grundstück E. Straße 134 in X. wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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