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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 8 L 808/09

Datum:
22.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 808/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:0922.8L808.09.00
 
Schlagworte:
bedrängende optische Wirkung einer WEA
Normen:
§ 35 Abs 3 S 1 BauGB
Leitsätze:

Zumutbarkeit einer WEA, die weniger als das Zweifache ihrer Gesamthöhe von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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