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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 8 K 2635/08

Datum:
19.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 2635/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:0319.8K2635.08.00
 
Leitsätze:

Ausländerrecht

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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