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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 M 39/09

Datum:
18.05.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 M 39/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:0518.7M39.09.00
 
Schlagworte:
Ersatzzwangshaft; Gewerbeuntersagung; Zwangsgeld; Uneinbringlichkeit
Normen:
§§ 60, 61 VwVG NRW
 
Tenor:

Gegen den Betroffenen wird Ersatzzwangshaft von

einem Tag angeordnet.

Es wird gegen den Betroffenen Haftbefehl erlassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.

 
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