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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 912/09

Datum:
02.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 912/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:1002.7L912.09.00
 
Schlagworte:
Entziehung, Eignungszweifel, Unfallflucht, Gutachten, Begutachtungsstelle für Fahreignung, auffällige Fahrweise
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 3699/09 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 29. Juli 2009 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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