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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 457/09

Datum:
20.05.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 457/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:0520.7L457.09.00
 
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.524 EUR festgesetzt.

 
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