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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 320/09

Datum:
23.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 320/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:0423.7L320.09.00
 
Schlagworte:
Kokain, unbewusster Konsum, Entziehung
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt L. aus M. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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