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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 230/09

Datum:
07.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 230/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:0407.7L230.09.00
 
Schlagworte:
Alkohol
Normen:
§ 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt X. aus H. wird abgelehnt.

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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