Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 4260/08

Datum:
30.07.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 4260/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:0730.5K4260.08.00
 
Schlagworte:
Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Gewerbesteuerfestsetzung, Bindungswirkung, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Änderung, Aussetzung der Vollziehung
Normen:
AO § 175; AO § 182 Abs 1; AO § 184 Abs 1; AO § 361 Abs 2; AO § 361 Abs 3
Leitsätze:

Die Gemeinde ist bei der Gewerbesteuerfestsetzung an den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden, auch wenn insoweit die Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt erfolgt ist. Etwaige Fehler bei der Berechnung des Gewerbesteuermessbetrages können ausschließlich im finanzgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank