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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 754/09

Datum:
26.08.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 754/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:0826.4L754.09.00
 
Leitsätze:

Zur Berechtigung zu Besuch der gymnasialen Oberstufe (anders nachfolgend Urteil vom 5. Mai 2010 - 4 K 4436/10 - und Beschluss vom 5. Mai 2010 - 4 L 164/10 -).

 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

Der Beschluss wird den Beteiligten vorab per Fax bekannt geben.

 
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