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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 L 846/09

Datum:
23.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 846/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:0923.14L846.09.00
 
Schlagworte:
Internet, Internetwette, Wettanbieter, Werbung, Prominenter, Videoblog, Glücksspiel, Werbeverbot, Störer, Wette, Störerauswahl
Normen:
GlückStV § 9, GlückStV § 5, GG Art. 12, GG Art. 5
Leitsätze:

Die Verwendung eines "neutralen" Interviews mit einem Prominenten kann durch die Veröffentlichung auf der Seite eines Wettanbieters zur Werbezwecken genutzt werden. Die an den Prominenten Interviewpartner gerichtete Untersagung der Mitwirkung an Werbespots unterliegt ernstlichen Zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 3461/09 gegen die Untersagungsanordnung der Antragsgegnerin vom 13. August 2009 - 21.03.03.02-B. - wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000,- EUR festgesetzt.

 
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