Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 862/09

Datum:
16.11.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 862/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:1116.12L862.09.00
 
Schlagworte:
Beförderung, Stellenbesetzung, Dokumentation, Personalrat
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Die bloße Gegenüberstellung von Ergebnissen dienstlicher Beurteilungen sowie die angedeutete Auswahlentscheidung gegenüber dem Personalrat im Mitbestimmungsverfahren ersetzen nicht die Pflicht zur Dokumentation der Auswahlentscheidung.

 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. ** vom **. Mai 2009 ausgeschriebene Stelle Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 mit Amtszulage) - Fahrdienstleiter/in bei der JVA F. - dem Beigeladenen zu übertragen bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank