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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 2532/08

Datum:
11.11.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 2532/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2009:1111.12K2532.08.00
 
Schlagworte:
Unmittelbarer Schaden; Fürsorgepflicht
Normen:
LBG NRW § 91 Abs 1
Leitsätze:

Erfolglose Klage auf Sachschadensersatz gemäß § 91 LBG NRW

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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