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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 1172/07

Datum:
08.10.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1172/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:1008.9L1172.07.00
 
Schlagworte:
Kostenerinnerung, Privatgutachten, Gaststätte, Gaststättenbetrieb, Grenzwertüberschreitung, Lärm, Lärmbeeinträchtigung
Leitsätze:

Einzelfall einer Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten, die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zum Beleg des Umstandes vorgelegt wurden, dass es durch den Betrieb einer Gaststätte des Nachts zu Überschreitungen der Grenzwerte nach der TA Lärm kommt.

 
Tenor:

Die Erinnerung des Antragsgegners gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 9. Mai 2008 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Erinnerungsverfahren auf 2.541,85 Euro festgesetzt.

 
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