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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 914/08

Datum:
08.09.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 914/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0908.7L914.08.00
 
Schlagworte:
Gewerbeuntersagung, PKH, Prozesskostenhilfe, Vollziehung
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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