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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 722/08

Datum:
07.07.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 722/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0707.7L722.08.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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