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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1382/07

Datum:
06.02.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1382/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0206.7L1382.07.00
 
Schlagworte:
Verwaltungsgebühren
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antrag in Höhe von 80 EUR zurückgenommen worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird bis zur teilweisen Rücknahme des Antrages auf 168,75 EUR und für die Zeit danach auf 148,75 EUR festgesetzt.

 
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