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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1226/08

Datum:
30.10.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1226/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:1030.7L1226.08.00
 
Schlagworte:
bes. Aufbauseminar; Fristverlängerung; Entziehung der Fahrerlaubnis
Normen:
FeV § 43; StVG § 4 Abs. 3 Nr. 2
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt I.---weg aus wird abgelehnt.

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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