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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1032/08

Datum:
01.10.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1032/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:1001.7L1032.08.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis, Entziehung
 
Tenor:

Das Verfahren wird hinsichtlich des Gebührenbescheides vom 21. Juli 2008 auf Kosten der Antragstellerin eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.524 EUR festgesetzt.

 
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