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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 2114/07

Datum:
09.07.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2114/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0709.7K2114.07.00
 
Schlagworte:
Spielhalle, Spielgerät, Fun Game, Weiterspielberechtigung, Punktgewinn, Punkt, Gewinn, Chancenerhöhung, Risikotaste
 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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