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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1404/08

Datum:
23.12.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1404/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:1223.5L1404.08.00
 
Schlagworte:
Gebietsgewährleistungsanspruch, Rücksichtnahmegebot, TA- Lärm
Normen:
BauGB § 34; BauO NRW § 51 Abs. 7; TA-Lärm
Leitsätze:

Kein Abwehranspruch eines Wohngebiets gegenüber einem 40 m entfernt entstehenden Messehotel.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.

 
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