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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 1364/08

Datum:
25.11.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 1364/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:1125.4L1364.08.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz wird abgelehnt,

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 4 K 3823/08 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 25. Juni 2008 wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert beträgt 2.500,00 EUR.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekanntgegeben werden.

 
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