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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 112/08

Datum:
26.02.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 112/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0226.4L112.08.00
 
Schlagworte:
Ausschluss, Schlägerei, Schulweg, Schulordnungsmaßnahme, Schulveranstaltung
Normen:
SchulG § 53
Leitsätze:

Zum Ausschluss von einem Schüleraustausch wegen schulischen Fehlverhaltens (hier: Schlägerei auf dem Schulweg, die auf Auseinandersetzungen in der Schule folgt).

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert beträgt 2.500,00 EUR.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.

 
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