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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 K 1213/06

Datum:
18.06.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1213/06
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0618.4K1213.06.00
 
Schlagworte:
Ausschluß, Klassenfahrt
Leitsätze:

Einzelfall zum Ausschluß von einer Klassenfahrt

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

 
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