Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2 K 332/07

Datum:
27.11.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 K 332/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:1127.2K332.07.00
 
Schlagworte:
Auslagenpauschale, Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Normen:
§ 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO
Leitsätze:

Die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach § 162 Abs. 3 VwGO können juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden für das gerichtliche Verfahren und das Widerspruchsverfahren insgesamt nur einmal in Ansatz bringen.

 
Tenor:

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10. November 2008 wird auf Kosten des Beklagten geändert. Die von der Klägerin an den Beklagten zu erstattende Kosten werden auf 20,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank