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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 818/08

Datum:
16.09.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 818/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0916.1L818.08.00
 
Leitsätze:

Zur Pflicht des Dienstherrn, die tragenden Auswahlerwägungen (hier: Eignungsvorsprung aufgrund einer inhaltlichen Ausschöpfung von dienstlichen Beurteilungen) zu dokumentieren, so dass diese einem unterlegenen Stellenbesetzungsbewerber zumindest durch die Möglichkeit der Akteneinsicht zugänglich ist.

 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Stelle des stellvertretenden Schulleiters (A 15 FN 7 BBesO) am G. -vom-T. -Gymnasium in S. nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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