Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 316/08

Datum:
04.07.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 316/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0704.1L316.08.00
 
Schlagworte:
Beförderung, Stellenbesetzung, Bewerbungsfrist, Personalrat, Bestenauslese, Leistungsgrundsatz, Beförderungsbwerber, Versetzungsbewerber, Auswahlgespräche, dienstliche Beurteilungen, Vergleichbarkeit, Hamonisierung, Beurteilungsrichtlinien, höherwertiges Statusamt, Beförderungshierarchie, Anforderungsprofil, Eingungsvorsprung, Bewährungsvorsprung, Einarbeitung, Vorerfahrungen
Normen:
GG Art 33 Abs 2, LBG NRW § 7
Leitsätze:
Zur Stellenbesetzung bei Konkurrenz von Beförderungs- und Versetzungsbewerbern, zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Durchführung von Auswahlgesprächen nur im Fall des Qualifikationsgleichstandes der Bewerber sowie zum größeren Gewicht einer dienstlichen Beurteilung in einem höhrerwertigen Statusamt.
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die zu besetzende Stelle der Leiterin/des Leiters des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen an Schulen der Besoldungsgruppe A 16 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank