Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 3751/05

Datum:
09.04.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 3751/05
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0409.1K3751.05.00
 
Schlagworte:
Beurteilung, Bewährung, Lehrer, Probebeamter, Voreingenommenheit, Befangenheit, Beurteiler, Beurteilungsgrundlage, Aufgabenbeschreibung, Werturteile, Tatsachen, Beweis, Beweiserhebung, Beweisantrag
Normen:
LBG § 104
Leitsätze:

1. Die in Ziffer 3.2 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Studienseminaren (ABl. NRW 1/03, S. 7) getroffene Regelung, nach der die Bewährungsbeurteilung spätestens drei Monate vor Ablauf der Probezeit zu erstellen ist, ist nicht in einem zwingenden Sinne zu verstehen. Insbesondere der Grundsatz der weitestmöglichen Ausschöpfung der Probezeit lässt es zu, dass in Ausnahmefällen die abschließende Beurteilung eines Probebeamten auch erst kurz vor Ablauf der Probezeit erstellt werden kann.

2. Zur Befangenheit des Beurteilers (hier verneint).

3. Hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen Werturteile sind Darlegung und Beweis der ihnen naturgemäß zugrundeliegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnissen, Verhaltensweisen und Erscheinungen) nicht erforderlich. Eine Beweiserhebung kommt insofern auch hinsichtliich der lediglich zur Erläuterung der Werturteile nur beispielhaft in der Beurteilung aufgeführten Vorkommnisse nicht in Betracht.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank