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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 942/08

Datum:
09.09.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 942/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0909.12L942.08.00
 
Schlagworte:
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Suspendierung, vorläufige Dienstenthebung, Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Sperrwirkung
Normen:
BBG § 60 Abs 1, BDG § 38 Abs 1
Leitsätze:

Die disziplinargerichtliche Entscheidung zur vorläufigen Dienstenthebung sperrt das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, wenn die Entfernung des Beamten aus dem Dienst beabsichtigt ist.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 25. Juli 2008, mit dem dem Antragsteller die Führung der Dienstgeschäfte verboten wird, wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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