Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 533/08

Datum:
23.06.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 533/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0623.12L533.08.00
 
Schlagworte:
Beamter auf Probe, Entlassung, Zurruhesetzung, Bewährung, Dienstunfähigkeit, Dienstbeschädigung, Kausalität
Normen:
LBG § 34 Abs. 1 Nr. 2, LBG § 34 Abs. 1 Nr. 3, LBG § 49 Abs. 1, BeamtVG § 4 Abs. 1
Leitsätze:

1. Hat der Dienstherr die Dienstunfähigkeit im Entlassungsverfahren eines Probebeamten geprüft und festgestellt, wird im Hinblick auf § 34 Abs. 1 Nr. 3 LBG NRW eine Zurruhesetzung wegen einer Dienstbeschädigung gemäß § 49 Abs. 1 LBG NRW nicht dadurch ausgeschlossen, dass in der Entlassungsverfügung gleichwohl nur die mangelnde Bewährung (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 LBG NRW) als maßgeblicher Entlassungsgrund angegeben worden ist.

2. Ist nur die Art der Beendigung des Probebeamtenverhältnisses (Entlassung oder Zurruhesetzung) streitig und ist die Entlassungsverfügung weder offensichtlich rechtmäßig noch offensichtlich rechtsiwdrig, sind im Rahmen der dann vorzunehmenden offenen Interessenabwägung dem Beamten die Bezüge höchstens in der Höhe vorläufig zu belassen, wie sie ihm bei einer Zurruhesetzung als Versorgungsempfänger zustehen würden.

 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der vom Antragsteller gegen die Entlassungsverfügung vom 31. März 2008 erhobenen Klage wird teilweise wieder-hergestellt. Es wird angeordnet, dass dem Antragsteller die Dienstbezüge in der Höhe belassen werden, wie sie ihm bei einer Zurruhesetzung als Versorgungsempfänger zustehen würden.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antrag-steller zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.

2. Der Streitwert wird auf 7.119,58 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank