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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 11 K 3284/07

Datum:
15.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 K 3284/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0115.11K3284.07.00
 
Schlagworte:
Transferleistungen, Rente wegen Alters, Erwerbsunfähigkeitsrente, Bedarfsgemeinschaft, mittelbarer Transferleistungsempfänger
Normen:
WoGG § 1, SGB II §§ 7 und 9
Leitsätze:

Auch mittelbare Transferleistungsempfänger können vom Wohngeld ausgeschlossen sein. Als Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente zählt der Ehemann zur Bedarfsgemeinschaft mit seiner Ehefrau.

 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N. aus H. wird abgelehnt.

 
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