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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 K 3557/05

Datum:
28.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 3557/05
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2008:0128.10K3557.05.00
 
Schlagworte:
Nachbarstreitigkeit; Nachtragsbaugenehmigung; Aluid
Normen:
BauO NRW 2000 § 61 Abs 1
Leitsätze:

Ergänzung einer erteilten Baugenehmigung durch Nachtragsbaugenehmigung

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1.; die Beigeladene zu 2. trägt ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selber.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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