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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 84/07

Datum:
16.03.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 84/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:0316.7L84.07.00
 
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe, EU-Fahrerlaubnis, Missbrauch
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X. aus E. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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