Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 799/07

Datum:
31.08.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 799/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:0831.7L799.07.00
 
Schlagworte:
Rücknahme einer Fahrerlaubnis
Normen:
FeV § 21 Abs. 1, StVG § 2 Abs. 6
 
Tenor:

1. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin T. aus H. für das Verfahren erster Instanz bewilligt.

2. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Rücknahmebescheid des Antragsgegners vom 24. Juli 2007 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

3. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank