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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 277/07

Datum:
01.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 277/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:0601.7L277.07.00
 
Schlagworte:
Aufhebung einer Buchmachererlaubnis, einwandfreie Geschäftsführung
Normen:
§§ 48, 49 VwVfG NRW, § 2 Rennwett- und LotterieG, § 3 Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und LotterieG
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Widerrufsbescheid der Antragsgegnerin vom 16. Februar 2007 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

 
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