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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 3356/06

Datum:
10.10.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 K 3356/06
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:1010.7K3356.06.00
 
Schlagworte:
Klagebefugnis Dritter; Entgeltliste f. unschädliche Tierkörperbeseitigung; Genehmigung
Normen:
VwGO § 42 Abs. 2, AGTierNebG NRW § 6 Abs. 5, 6 S. 2
Leitsätze:

Die Genehmigung der Entgeltliste für die unschädliche Tierkörperbeseitigung ist für alle Beteiligten verbindlich, ohne dass es einer vertraglichen Umsetzung bedarf und berechtigt daher Drittbetroffene zur Anfechtung. (Auflagenbeschluss zur Vorlage bestimmter Verwaltungsvorgänge betr. Preiskalkulation; das Verfahren hat sich anschließend durch außergerichtliche Einigung in der Hauptsache erledigt)

 
Tenor:

Dem Beklagten wird aufgegeben, die Verwaltungsvorgänge zu vervollständigen und die bisher zurückgehaltenen Unterlagen (Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft X. sowie Grundsatz- und Kostenprüfungsbericht (Bl. 89 bis 105 der Verwaltungsvorgänge)) vorzulegen.

 
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