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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 6924/04

Datum:
14.03.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 6924/04
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:0314.1K6924.04.00
 
Schlagworte:
Lehrer, Mehrarbeit, Teilzeit
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 22. Oktober 2004 und des Widerspruchsbescheides vom 23. November 2004 verpflichtet, dem Kläger für die in den Monaten Oktober 2003 bis Juli 2004 geleistete Mehrarbeit von 11 Unterrichtsstunden eine zeitanteilige Besoldung aus der Besoldungsgruppe A 13 BBesO zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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