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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 1665/07

Datum:
21.11.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1665/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:1121.1K1665.07.00
 
Schlagworte:
Beförderung, Beurteilung, Eignung, Aussagekraft, aussagefähig, Anforderungsprofil
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2, LBG § 7, LBG § 25, LVO § 2
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung N. vom 18. Dezember 2006 und des Widerspruchsbescheides vom 12. Juli 2007 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Beförderung in das Amt der Besoldungsgruppe A 13 g. D. (Bundesbesoldungsordnung) und Übertragung der A 13-Stelle an der H. - I. -Realschule in E. erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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