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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 L 1363/07

Datum:
28.12.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 1363/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:1228.15L1363.07.00
 
Schlagworte:
Abfallentsorgung; schadstoffhaltige Abfälle; Rechtschutzbedürfnis; Schadensersatz; Übernahme von Entsorgungsleistungen; Entsorgungsunternehmen
Normen:
VwGO § 123 Abs 1
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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