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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 K 579/04

Datum:
19.10.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 579/04
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:1019.15K579.04.00
 
Schlagworte:
Kommunalrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Titel; Ermessen
Normen:
GO NRW § 120 Abs. 1; VwGO § 114
Leitsätze:

Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn sich das Land Mitteln des Kommunalaufsichtsrechts bedient, um sich einen Titel wegen vermeintlicher finanzieller Ansprüche gegen Kommunen zu verschaffen.

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 8. Januar 2004 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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